Wasserleitungen vor Frost schützen: Checkliste für Herbst und Winter
Wasser dehnt sich beim Gefrieren aus – und genau das sprengt Rohre, Armaturen und Wasserzähler. Der eigentliche Schaden zeigt sich oft erst beim Tauwetter, wenn das Wasser aus dem Riss läuft. Die gute Nachricht: Mit ein paar Handgriffen im Herbst lassen sich die meisten Frostschäden verhindern.

Das Wichtigste in Kürze
- Außenwasserhähne vor dem ersten Frost innen absperren, außen öffnen und leerlaufen lassen.
- Leitungen in unbeheizten Räumen – Garage, Keller, Gartenhaus, Dachboden – dämmen oder entleeren.
- Räume mit Wasserleitungen nie ganz auskühlen lassen, auch nicht im Urlaub.
- Leerstehende Gebäude müssen nach den üblichen Versicherungsbedingungen beheizt oder abgesperrt und entleert werden.
- Gefrorene Leitung nie mit offener Flamme auftauen.
Checkliste für den Herbst
- Außenzapfstelle: Absperrventil auf der Innenseite schließen, Hahn draußen öffnen, Restwasser auslaufen lassen und den Hahn offen lassen. Gartenschlauch abschrauben.
- Gartenleitungen und Bewässerung: vollständig entleeren, Pumpen und Filter frostfrei lagern.
- Garage und Keller: freiliegende Leitungen mit Rohrisolierung dämmen, Kellerfenster schließen, Lüftungsklappen in Frostnächten zu.
- Wasserzähler: Liegt er in einem kalten Schacht oder Raum, mit Dämmmaterial schützen – ein geplatzter Zähler ist ärgerlich und teuer.
- Ferienhaus, Gartenhaus, Wochenendhaus: Wasser am Hauptabsperrventil schließen und die Leitungen über die tiefste Stelle entleeren.
Im Winter: Heizung und Abwesenheit
Die meisten Frostschäden in Wohnungen entstehen, wenn ein Raum längere Zeit nicht beheizt wird: im Urlaub, in einem selten genutzten Gästezimmer oder in einer leerstehenden Wohnung. Lassen Sie die Heizung auch bei Abwesenheit auf einer niedrigen Stufe laufen und halten Sie Türen zu kalten Räumen geschlossen.
Für leerstehende oder nicht genutzte Gebäude verlangen die üblichen Bedingungen der Wohngebäudeversicherung, dass sie in der kalten Jahreszeit ausreichend beheizt oder alle wasserführenden Anlagen abgesperrt, entleert und entleert gehalten werden. Wer das versäumt, riskiert, dass die Versicherung ihre Leistung kürzt.
Leitung eingefroren: richtig auftauen
- Den betroffenen Wasserhahn öffnen, damit Schmelzwasser abfließen kann und sich kein Druck aufbaut.
- Die Leitung von der Zapfstelle aus in Richtung Eis vorsichtig erwärmen: mit Föhn, Heizlüfter oder warmen, feuchten Tüchern.
- Keine offene Flamme, keinen Gasbrenner – Brandgefahr und das Rohr kann durch die punktuelle Hitze reißen.
- Vorher das Absperrventil des Abschnitts kennen: Ist das Rohr gerissen, tritt beim Auftauen sofort Wasser aus.
Läuft beim Auftauen Wasser aus Wand, Decke oder Rohr, sofort das Wasser abdrehen – wo das Ventil sitzt, steht im Ratgeber Hauptabsperrventil finden und schließen.
Wenn es schon passiert ist
Ein Frostschaden ist meist ein Wasserrohrbruch: Das Rohr ist gerissen, und das Wasser läuft, sobald das Eis taut. Wir helfen ab 149 € zuzüglich 29 € Anfahrt, mit Festpreis vor Arbeitsbeginn. Sind Wände oder Böden bereits nass, kommt die Leistung bei einem Wasserschaden hinzu. Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos für die Versicherung.
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